Photo : Guy Focant
© SPW
Die Niederlassung im alten Hospiz Saint-Gilles
Zwischen der Schließung des Hospizes am 7. September 1965 und dem Einzug der Abgeordneten im September 1998 wurde das Gebäude 33 Jahre lang entweder vernachlässigt, oder aber wieder Objekt von Ausflüchten oder auch von beträchtlichen (oft unterbrochenen) Bauarbeiten.
Angesichts des Standes des Gebäudes waren die Umstrukturierungssarbeiten sehr schwer: Reparatur von zahlreichen Fundamenten im Grundbau, Verstärkung der alten Gewölbe, Konstruktion neuer Strukturen…
Die meisten Bauarbeiten sind « am identischen » ausgeführt worden.
Die Niederlassung der Wallonischen parlamentarischen Versammlung im Hospiz Saint-Gilles war bereits im Herbst 1975 von dem ersten Regionalrat in Betracht gezogen worden, bevor er sich für einen neuen Standort auf dem benachbarten Grognon entschließ.
Nachdem es zwanzig Jahre lang unbesetzt geblieben war, sollte das alte Hospiz ursprünglich das Kabinett des Ministerpräsidenten aufnehmen. Als Eigentum des OSHZ der Stadt Namür ist das Gebäude seit 1985 durch erbzinslichen Pachtvertrag zur Verfügung der Wallonischen Region gestellt.
Im Jahre 1994 startete das Präsidium des Wallonischen Regionalrates einen internationalen Architekturwettbewerb. Die Jury wählte das Projekt des Schweizer Architekten Mario Botta, aber dieses Projekt wurde in einer Volksabstimmung von der Bevölkerung der Stadt Namür verworfen.
Am 26. Juni 1996 beschloß also der Rat einstimmig seine Beratungsräume im alten Hospiz Saint-Gilles zu installieren, wo schon Renovierungsarbeiten in Gang waren.
Die Konfiguration des Saales der Plenarsitzungen hat dazu geführt, den Bänken der Abgeordneten und der Minister eine Bestimmung zu geben, die der englischen Erfahrung entlehnt ist. Diese Bestimmung der Vertreter – einmalig in unseren Gegenden, wo die parlamentarischen Versammlungen in Sälen zusammentreten, die in Hemizykle organisiert wurden – ist das Kennzeichen des Wallonischen Parlamentes geworden.
Die Pläne des Saales der öffentlichen Sitzungen und des Auschußsaales Nr. 5 sind vom Architekten Alain Borgers gezeichnet worden, der ebenfalls für die Dekoration der gesamten Räume verantwortlich war.
Die Ausführung der Umbauarbeiten geschah unter der Leitung der Architekten Brigitte Libois, Daniel Lelubre und Marc Libois, vom Atelier der Architektur, der Restaurierung und der Stadtplanung.
Am 17. September 1998 wurden beide der Sitz des Wallonischen Regionalrates und der neue Saal der öffentlichen Sitzungen eingeweiht, und am 21. Oktober 1998 bei der Eröffnung der Sitzungsperiode fand die erste Sitzung der Versammlung in ihren neuen Räumen statt.
Am 11. April 2006 wurde die Benennung « Wallonischer Regionalrat » offiziell ersetzt durch « Wallonisches Parlament ». Zu diesem Zeitpunkt wurde tatsächlich ein Sondergesetz im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht, das die Benutzung der Wörter « Wallonisches Parlament » in allen gesetzlichen Texten erlaubte und so das Ende eines langen Gesetzgebungsprozeßes bedeutete.
Sondergesetz zur Anpassung verschiedener Bestimmungen an die neue Bezeichnung des Wallonischen Parlaments, des Parlaments der Französischen Gemeinschaft, des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt, des Flämischen Parlaments un des Parlaments der Deutschprachigen Gemeinschaft – 27. März 2006
Auszüge des Gesetzes vom Belgisches Staatsblatt
Art. 2
Das Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen wird wie folgt abgeändert:
A) Die Bezeichnungen « Flämischer Rat », « Rat der Französischen Gemeinschaft », « Wallonischer Regionalrat », « Rat der Region Brüssel-Hauptstadt » un « Rat der Deutschprachigen Gemeinschaft » werden jeweils durch die Bezeichnungen « Flämisches Parlament », « Parlament der Französischen Gemeinschaft », « Wallonisches Parlament », « Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt » und « Parlament der Deutschprachigen Gemeinschaft » ersetzt.
(…)
Urheberrechte: All rights reserved
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