Datenquelle: Parlamentsdirektion, Wien
Urheberrechte: Creative Commons 3.0
In Österreich obliegt die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei eigenständigen gesetzgebenden Körperschaften, dem Nationalrat und dem Bundesrat , die gemeinsam auch als Parlament bezeichnet werden. In seltenen Fällen treten Nationalrat und Bundesrat als Bundesversammlung gemeinsam zusammen.
Wenn die Gesetzgebungsorgane des Bundes auch verfassungsrechtlich nicht als „das Parlament“ bezeichnet werden, so ist dieser Begriff doch weit verbreitet und wird von den beiden Kammern auch in der Öffentlichkeitsarbeit gebraucht. Ohne weitere Spezifizierung ist damit im allgemeinen österreichischen Sprachgebrauch meist nur der Nationalrat gemeint.
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Wien, Österreich
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