Amt Löcknitz

Das Amt Löcknitz war ein kurfürstlich-brandenburgisches Domänenamt, das 1684 aus der Herrschaft Löcknitz als heimgefallenes Lehen gebildet wurde. Die Herrschaft Löcknitz war im 13. Jahrhundert eine zunächst zu Pommern gehörende, ab 1468 von den markbrandenburgischen Kurfürsten eroberte Herrschaft um die Burg Löcknitz bzw. den Burgflecken Löcknitz im heutigen Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Burg Löcknitz war im 13./14. Jahrhundert ein Tafelgut des Bischofs von Cammin. Allerdings ist der Umfang der damaligen Herrschaft unklar. Die Herrschaft Löcknitz war sehr wahrscheinlich nicht von der Gebietsabtretung durch den Vertrag von Landin betroffen, da hier die Mitte des Randowbruches als Grenze festgelegt wurde und Löcknitz östlich davon liegt. Im Landbuch Kaiser Karl des IV. wird Löcknitz unter der Uckermark im Besitz des Bischofs von Cammin aufgelistet. Spätestens bis 1385 hatte Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin die Herrschaft Löcknitz vom Bistum Cammin erworben. Die Pommernherzöge vergaben sie dann noch vor 1433 an die Familie v. Buch. 1433 wurde die Herrschaft von den v. Buch an die v. Heydebrecht verkauft, die die Herrschaft bis 1468 behaupteten. 1468 wurde die Burg Löcknitz im Kontext des Stettiner Erbfolgekrieges vom brandenburgischen Kurfürsten Friedrich II. erobert, seit Pfingsten 1468 war Werner v. d. Schulenburg als Amtmann von Burg und Vogtei Löcknitz eingesetzt. 1478 konnte der Pommernherzog Bogislaw X. die Burg Löcknitz noch einmal für kurze Zeit zurück erobern. Jedoch nur vier Wochen später gelang dem brandenburgischen Kurfürsten die erneute Rückeroberung von Löcknitz . Bogislaw X. musste zunächst einen Waffenstillstand bis Juni 1479 akzeptieren. Im Sommer 1479 musste Bogislaw X. dann einem in Prenzlau und [Tangermünde]] ausgehandelten Friedensvertrag zustimmen. 1479 erhielt Werner v. d. Schulenburg die erbliche Belehnung über Burg und Vogtei Löcknitz. 1482 ließ er in Löcknitz die Burg umbauen und stark befestigen. 1505 kaufte er die Herrschaften Lübbenau und die Neu Zauche in der Niederlausitz. 1515 folgten ihm seine beiden Söhne Richard II. und Jacob I. nach, die 1519 auch die Herrschaft Lieberose, ebenfalls in der Niederlausitz erwerben konnten. 1526 erhielten die beiden Brüder vom brandenburgischen Kurfürst Joachim Nestor das Dorf Schmölln zur Herrschaft Löcknitz als Lehen. Jacob I. starb vermutlich 1561. Er hatte nur einen Sohn Georg, der 1560 ohne Kinder zu hinterlassen starb. Richard II. war schon 1536 in Stettin gestorben. Er hatte einen Sohn Joachim , der nach dem Tode seines Vetters Georg und seines Onkels Jacob den gesamten Besitz der beiden Brüder erbte. Er galt damals als einer der reichsten Männer Deutschlands und hatte den Beinamen „der Reiche“. 1578 konnte er noch von Caspar Burggraf von Dohna um 45.000 Taler die Herrschaft Straupitz erwerben, mit der er am 8. November 1578 formell belehnt wurde. Er starb 1594. Auf ihn folgte sein Sohn Richard . Der Herrschaftskomplex des Joachim I. muss aber stark verschuldet gewesen sein, denn die Herrschaft Löcknitz musste er „Creditoren“ überlassen. Anscheinend konnte er den Besitz von Löcknitz trotzdem behaupten. Er starb bereits 1600 und hinterließ seine Güter dem einzigen Sohn Joachim VII. Auch dieser starb früh 1619 unter Hinterlassung des noch minderjährigen Sohnes Heinrich Joachim. Zunächst übernahm seine Mutter Maria Hedwig Burggräfin von Dohna die Verwaltung der Güter. In den Wirren des Dreißigjährigen Krieges verloren sie ihre Besitzung Löcknitz, die vom Schwedenkönig Gustav II. Adolf 1631 eingezogen wurde. 1643 überließ Maria Hedwig Burggräfin von Dohna die hoch verschuldeten Güter ihrem Sohn Heinrich Joachim. Die Herrschaft Löcknitz musste dieser zunächst seinen Gläubigern überlassen. Der Große Kurfürst betrachtete die Herrschaft Löcknitz wegen Lehensfehlern als heimgefallenes Lehen und setzte am 8. August 1650 einen landesherrlichen Verwalter über die Herrschaft ein. Es kam danach zu einem langwierigen Lehensprozess, den die Familie von der Schulenburg schließlich mit dem Endurteil vom 17. April 1684 verlor. Damit war die Herrschaft Löcknitz endgültig ein landesherrliches Amt geworden. Sitz des Amtes war das Schloss in Löcknitz. Das Amt Löcknitz unterstand bis 1808/9 der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer in Berlin, danach der Königlich Kurmärkischen Regierung in Potsdam.

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