Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Republik Österreich. Sie setzt sich aus den Abgeordneten zum Nationalrat und den Mitgliedern des Bundesrats zusammen. Als Vorsitzender der Bundesversammlung fungieren in alternierender Reihenfolge der Präsident des Nationalrates und der Präsident des Bundesrates. Ihre Rechtsgrundlage findet die Bundesversammlung in den Artikeln 38 bis 40 B-VG. Ihr sind darin exekutive Aufgaben übertragen, von denen etliche bisher nie ausgeübt wurden. So ist die Bundesversammlung seit 1945 nur mehr zur Angelobung eines gewählten Bundespräsidenten zusammengetreten.
Nach dem Bundes-Verfassungsgesetz von 1920 war die Bundesversammlung vor allem für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig. Obwohl die Volkswahl nach der umfassenden B-VG-Novelle von 1929 vorgesehen war, wurde die Bestimmung zunächst sistiert, so dass Wilhelm Miklas noch durch die Bundesversammlung gewählt wurde. Dies galt nach der Wiederinkraftsetzung des B-VG 1945 auch für Karl Renner, den die Bundesversammlung einstimmig zum Staatsoberhaupt wählte. Da seit der Wahl Theodor Körners 1951 der Bundespräsident direkt vom Bundesvolk bestimmt wird, ging die eigentliche Hauptaufgabe der Bundesversammlung verloren. Dennoch besteht sie für die Ausführung ihrer weiteren Funktionen als Verfassungsorgan weiter. Seit 1920 hat die Bundesversammlung 18 Mal getagt, zuletzt zur Angelobung Alexander Van der Bellens 2017.
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