Bahnhof Thun

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Der Bahnhof Thun ist der Bahnhof der schweizerischen Stadt Thun im Kanton Bern. Der Bahnhof befindet sich in Besitz der SBB und wird von deren Zügen sowie von solchen der BLS bedient.

Nachdem die Schweizerische Centralbahn bereits 1852 vom Berner Regierungsrat die Konzession für den Bau einer Verbindung zwischen Bern und Thun erhalten hatte, entwickelten sich Meinungsverschiedenheiten zwischen der SCB und der Stadt Thun über den Bahnhofsstandort. Die SCB wollte, um den Bau und die Kosten einer Aarebrücke zu sparen, den Bahnhof im Gebiet Bleichematte auf dem linken Aareufer zu erstellen, um eine spätere Verlängerung zum Seeufer problemlos bauen zu können. Die Stadt Thun jedoch favorisierte den Standort beim Berntor am rechten Aareufer, um danach die Schiffsreisenden Richtung Interlaken durch die Strassen zur Schifflände Thun-Hofstetten zu leiten. Für die Stadt kam eine allfällige Streckenverlängerung ins Berner Oberland nicht in Frage. 1857 nahm die Stadt von den Plänen eines Bahnhofs beim Berntor Abstand und schlug einen Kompromiss vor. Sie zeigte sich einverstanden, den Bahnhof auf der linken Seite der Aare zu bauen, jedoch sollte er möglichst nahe an der Allmendbrücke zu stehen kommen. 1858 bewilligte der Regierungsrat das Gesuch einer Streckenverlängerung zum Seeufer in Scherzligen und befürwortete den von der SCB vorgeschlagene Bahnhofsstandort Bleichmatte. Die Thuner Einwohnergemeinde wiederum reichte gegen diesen Entscheid beim Grossen Rat Rekurs ein, mit der Begründung, dass die gesamte Verkehrsverbindung zwischen dem Bahnhof und den Hotels sowie den Schiffstationen Thun-Freienhof und Thun-Hofstetten über die enge Scherzliger Brücke hätte geführt werden müsse. Auch befürchtete sie die Verhinderung von Quartiersentwicklungen, welche bei einem Bahnhof an der Allmendbrücke möglich gewesen wäre. Des Weiteren wäre bei einem Bahnhof Bleichenmatte der Bau einer geplanten Kaserne der Schweizer Armee in Gefahr gewesen, da diese wiederum die Bleichenmatte als Standort für die Kasernenhöfe, Stallungen und Waffenarsenale vorgesehen hatte. Am 19. November 1858 gab der Grosse Rat der Beschwerde Recht und entschied sich für den Standort an der Allmendbrücke.

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