Durch einen Gebietsänderungsvertrag hat der Gemeinderat der Gemeinde Pobzig am 4. Februar 2009 beschlossen, dass die Gemeinde Pobzig in die Stadt Nienburg eingemeindet wird. Dieser Vertrag wurde vom Landkreis als unterer
Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt und trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
Nach Eingemeindung der bisher selbständigen Gemeinde Pobzig werden Pobzig, Borgesdorf und Gramsdorf Ortsteile der Stadt Nienburg . Für die eingemeindete Gemeinde wird die Ortschaftsverfassung nach den §§ 86 ff. der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt eingeführt. Die eingemeindete Gemeinde Pobzig und künftigen Ortsteile Pobzig, Borgesdorf und Gramsdorf werden zur Ortschaft der aufnehmenden Stadt Nienburg . In der eingemeindeten Gemeinde und nunmehrigen Ortschaft Pobzig wird ein Ortschaftsrat mit sieben Mitgliedern einschließlich Ortsbürgermeister gebildet.
Datenquelle: Wikipedia.org
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