Die Aprather Mühle in Wülfrath, Kreis Mettmann, war eine Bannmühle. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Es ist unter der Nummer 17 in die Baudenkmalliste von Wülfrath eingetragen.
Die Mühle, die zum Schloss Aprath gehörte, wurde durch Herzog Wilhelm III. von Berg 1504 zur Bannmühle erklärt. Die Bauern mussten hier ihr Getreide mahlen lassen und waren somit „gebannt“. Nach anderer Quelle wurde sie 1581 erstmals erwähnt.
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Adresse: Mettmann, Deutschland
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