Sie wurde 1961 nach einem Beschluss des isländischen Parlaments Alþingi aus der Landsbanki ausgegliedert, die die Aufgaben der Notenausgabe bis dahin innehatte, aber nur wenige Aufgaben im Rahmen der Geldpolitik erfüllte.
Die Zentralbank gehört dem isländischen Staat und wird von einem Komitee von drei Gouverneuren geleitet, die vom Premierminister für eine Amtszeit von sieben Jahren ernannt werden. Sie werden von einem Aufsichtsrat mit sieben Mitgliedern überwacht. Die Zentralbank hat das alleinige Recht, Banknoten und Münzen der Isländischen Krone zu drucken oder zu prägen und auszugeben. Im Jahr 1986 verlor die Zentralbank per Gesetz das Recht, den Zinssatz der isländischen Banken kontrollieren zu können.
Datenquelle: Wikipedia.org
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