Geheime Staatspolizei

Die Geheime Staatspolizei, auch kurz Gestapo genannt, war ein kriminalpolizeilicher Behördenapparat und die Politische Polizei während der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945. Sie entstand kurz nach der Machtergreifung der NSDAP 1933 aus der Preußischen Geheimpolizei sowie aus den entsprechenden Bereichen der Polizei der Länder der Weimarer Republik. 1939 wurde die Gestapo in das Reichssicherheitshauptamt eingegliedert. Als Instrument der NS-Regierung besaß sie weitreichende Machtbefugnisse bei der Bekämpfung politischer Gegner. In den Nürnberger Prozessen wurde sie zu einer verbrecherischen Organisation erklärt. Berüchtigt war die Gestapo für ihre brutalen Folter- und Ermittlungsmethoden, um beim Verhör Aussagen zu erzwingen.
Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler, der wiederum Hermann Göring als Reichskommissar für das preußische Innenministerium in sein Kabinett berief. Dieser bestimmte seinerseits am selben Tag den Leiter der politischen Polizeitruppe des preußischen Innenministeriums , Rudolf Diels, zum Leiter der Abteilung I A, der politischen Polizei Preußens, deren Hauptaufgabe die Beobachtung und Bekämpfung politischer Gegner war. Am 3. März 1933 hob eine preußische Ministerialverordnung die bis dahin geltenden Kompetenzbeschränkungen der Polizei auf. Damit war ein erster Schritt zur Entlassung der Gestapo aus der Bindung an die Gesetze vollzogen. Am 11. April wurde Göring auch preußischer Ministerpräsident. Mit seinem Erlass vom 26. April 1933 wurde die Preußische Geheimpolizei aus dem Polizeiapparat ausgegliedert und das Geheime Staatspolizeiamt gebildet, welches dem preußischen Minister des Innern, Hermann Göring, direkt unterstellt war und die Stellung einer Landespolizeibehörde hatte. Diels sagte einmal über die Bezeichnung Gestapa/Gestapo, sie sei eine selbstständige Erfindung der Reichspost gewesen, die den langen Namen der Dienststelle eigenmächtig abgekürzt und die verwendeten Laufstempel damit versehen habe. Mit dem zweiten Gestapo-Gesetz vom 30. November 1933 wurde die Gestapo ein völlig selbstständiger Zweig der inneren Verwaltung, welche direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt war. Mit Erlass vom 9. März 1934 übertrug Göring auch die oberste Leitung der Landespolizei vom Amt des Preußischen Innenministers auf das Amt des Preußischen Ministerpräsidenten, bevor mit Wirkung vom 1. Mai 1934 Wilhelm Frick auch preußischer Innenminister wurde.

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