Beim Anschlag bzw. Amoklauf von München 2016 tötete der 18-jährige Schüler David S. am 22. Juli 2016 am und im Olympia-Einkaufszentrum im Stadtbezirk Moosach neun Menschen. Fünf weitere verletzte er durch Schüsse. Sämtliche Todesopfer hatten Migrationshintergrund oder waren Sinti. Die Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz. Gut zweieinhalb Stunden nach Beginn des Anschlags stellte eine Polizeistreife den Täter in der Nähe des Einkaufszentrums, woraufhin dieser sich erschoss. Der Vorfall war gekennzeichnet von einer Vielzahl von Gerüchten über Schießereien in der gesamten Münchner Innenstadt. Bei den deswegen ausgebrochenen Paniken bzw. bei der Flucht verletzten sich mindestens 32 Menschen.
Zu dem Tatmotiv laufen noch Ermittlungen. Die Ermittlungsbehörden sowie der Bayerische Verfassungsschutz stuften die Tat zunächst als nicht politisch motivierten Amoklauf ein, auch wenn die rechtsextreme Gesinnung des Täters für sie feststeht. Das Landgericht München I ordnete den Anschlag dagegen in einer Reihe mit anderen rechtsextremistischen Taten wie den NSU-Morden, dem Oktoberfestattentat und dem Brandanschlag von Mölln ein. Auch das Bundesjustizamt beurteilte die Tat im März 2018 als „rechtsextremistisch motiviert“. Zuvor hatten bereits drei von der Stadt München beauftragte wissenschaftliche Gutachter unabhängig voneinander diese als „politisch motivierte, rechte Tat“ eingeordnet, die folglich im Verfassungsschutzbericht aufzuführen sei. Nach im Mai 2018 bekannt gewordenen Verbindungen des Attentäters zur rechtsradikalen Szene beschloss der Bayerische Landtag im Juni 2018 einstimmig eine Neubewertung des Falls, deren Ergebnis noch aussteht. Ein im Auftrag des LKA von Britta Bannenberg erstelltes Gutachten kam zu der Einschätzung, die Tat sei ein Amoklauf und der Täter habe bereits ein Jahr vor der Tat Warnsignale eines Amokläufers ausgesandt.
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