Am 1. Juli 2014 ist das neue Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. In dessen §14 wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, den Ortsteilen, die vor der Eingemeindung Städte waren, diese Bezeichnung zuzuerkennen. Die Stadt Südliches Anhalt hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Ihre neue Hauptsatzung ist mit Wirkung vom 14. Januar 2015 in Kraft getreten. Im §8 werden die Ortsteile mit ihren amtlichen Namen aufgeführt. Die Ortschaften sind nicht betroffen.
Bis 1950 lagen im heutigen Stadtgebiet 2 Städte und 45 Landgemeinden. 2009 waren nach zahlreichen Eingemeindungen 21 selbstständige Gemeinden verblieben, die sich in der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Anhalt organisierten. 18 davon, namentlich Edderitz, Fraßdorf, Glauzig, Großbadegast, Hinsdorf, Libehna, Maasdorf, Meilendorf, Prosigk, Quellendorf, Radegast, Reupzig, Riesdorf, Scheuder, Trebbichau an der Fuhne, Weißandt-Gölzau, Wieskau und Zehbitz schlossen sich im Zuge der Gemeindegebietsreform Sachsen-Anhalt zum 1. Januar 2010 freiwillig zur neuen Einheitsgemeinde mit Stadtrecht zusammen.
Datenquelle: Wikipedia.org
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