Der Staatsrat erfüllt quasi die Rolle einer zweiten Kammer, ohne aber eine zu sein. Auch wenn diese funktionale Lücke besteht, kann nicht von einer zweiten Kammer gesprochen werden. Der Staatsrat ist nicht durch die Wähler legitimiert und kann deshalb keine mit dem Parlament konkurrierende Stellung aufweisen. Weiterhin ist es strittig, ob ihm im Gesetzgebungsprozess ein materielles Prüfungsrecht zusteht.Der Staatsrat muss über jeden Gesetzvorschlag oder jedes Gesetzprojekt informiert werden, bevor die Chamber darüber abstimmen kann. Dabei überprüft er, ob die Vorschläge oder Projekte mit der luxemburgischen Verfassung vereinbar sind, internationale Abkommen, darunter das EU-Recht, respektiert werden und auch sonst keine Verstöße vorliegen. Ist das Projekt oder Vorschlag mit allem vereinbar, erlaubt der Staatsrat der Chamber die Abstimmung. Treten Probleme auf, müssen Gesetze, Projekte oder Vorschläge überarbeitet und dem Staatsrat erneut vorgelegt werden.
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Luxembourg, Luxemburg
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