Das Amtsgericht Bad Aibling war ein von 1879 bis 2013 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Bad Aibling. Zuletzt war es Zweigstelle des Amtsgerichts Rosenheim.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Aibling, dessen Sprengel im Verhältnis zum vorhergehenden Landgerichtsbezirk Aibling, der bereits von 1803 bis 1807 bestand und 1838 wiedererrichtet worden war, unverändert blieb. Mit der Gebietsreform von 1971/72 wurde das Amtsgericht Bad Aibling dem Amtsgericht Rosenheim als Zweigstelle angegliedert. Zum 1. Juni 2013 wurde die Zweigstelle Bad Aibling offiziell aufgelöst.
Datenquelle: Wikipedia.org
Urheberrechte: Creative Commons 3.0
| | Öffentlich
Adresse: Rosenheim, Deutschland
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