Das Amtsgericht Wasserburg am Inn war ein von 1879 bis 2013 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Wasserburg am Inn. Zuletzt war es Zweigstelle des Amtsgerichts Rosenheim.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Wasserburg am Inn, dessen Sprengel im Verhältnis zum vorhergehenden Landgerichtsbezirk Wasserburg am Inn unverändert blieb. Mit der Gebietsreform von 1971/1972 wurde das Amtsgericht Wasserburg am Inn dem Amtsgericht Rosenheim als Zweigstelle angegliedert. Zum 1. Juni 2013 wurde die Zweigstelle Wasserburg am Inn offiziell aufgelöst.
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Adresse: Rosenheim, Deutschland
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