Das Amtsgericht Höchst im Odenwald war ein hessisches Amtsgericht mit Sitz in Höchst im Odenwald, das von 1879 bis 1968 bestand.
Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf, die bis dahin in den rechtsrheinischen Provinzen des Großherzogtums die Gerichte erster Instanz gewesen waren. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte. So ersetzte das Amtsgericht Höchst das Landgericht Höchst. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Höchst wurde dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet.
Datenquelle: Wikipedia.org
Urheberrechte: Creative Commons 3.0
| | Öffentlich
Adresse: Odenwaldkreis, Deutschland
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