Das Gebiet Hägeles- und Brunnenklinge ist ein mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 13. November 1969 ausgewiesenes Naturschutzgebiet im Gebiet der Gemeinde Kaisersbach im baden-württembergischen Rems-Murr-Kreis.
Das 5,4 Hektar große Naturschutzgebiet liegt rund drei Kilometer südöstlich von Kaisersbach in der Nähe des Weilers Ebersberg. Es liegt im Naturraum 107 – Schurwald und Welzheimer Wald innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 10 – Schwäbisches Keuper-Lias-Land. Die Doppelklinge zählt zu den imposantesten Naturschönheiten des Welzheimer Waldes. Sie wurde vor 150 Jahren zugänglich gemacht. Im dunklen Tannenwald verborgen, ist sie ein bergwärts weiter verzweigter linker Seiteneinschnitt zum „Täle“ bei Kaisersbach, durch welches die Finstere Rot fließt, die rund einen Kilometer unterhalb der zulaufenden Hägelesklinge und damit schon rund drei Kilometer unterhalb ihrer Quelle die Ebersberger Mühle antreibt.
Datenquelle: Wikipedia.org
Urheberrechte: Creative Commons 3.0
| | Öffentlich
Adresse: Rems-Murr-Kreis, Deutschland
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