Das Amtsgericht Homberg an der Ohm war ein von 1821 bis 1968 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Homberg .
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfalle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Datenquelle: Wikipedia.org
Urheberrechte: Creative Commons 3.0
| | Öffentlich
Adresse: Vogelsbergkreis, Deutschland
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