Das Amtsgericht Braubach war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Braubach im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz.
Mit § 12 der Verordnung vom 22. Februar 1867 wurde nach der Annexion Nassaus durch Preußen die Trennung von Verwaltung und Justiz angeordnet. Diese war im Herzogtum Nassau nicht gegeben. Die Ämter waren sowohl Verwaltungsbezirke als auch Gerichte erster Instanz. In Braubach bestand das Amt Braubach. Mit Verordnungen vom 26. Juni 1867 und 21. August 1867 wurde die Justizfunktion den neu geschaffenen Amtsgerichten, darunter dem Amtsgericht Braubach übertragen. Das Amtsgericht Braubach war zunächst dem Kreisgericht Limburg nachgeordnet.
Datenquelle: Wikipedia.org
Urheberrechte: Creative Commons 3.0
| | Öffentlich
Adresse: Rhein-Lahn-Kreis, Deutschland
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