Kurmainz war das von den Kurfürsten und Erzbischöfen von Mainz verwaltete Territorium im Heiligen Römischen Reich. Es gehörte mit Kurköln und Kurtrier zu den drei geistlichen Kurfürstentümern. Den drei rheinischen Erzbischöfen stand zusammen mit den Pfalzgrafen bei Rhein, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzögen von Sachsen und den Königen von Böhmen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs und Kaisers zu. Seit 1512 gehörte Kurmainz dem Kurrheinischen Reichskreis an.
Die Grenzen des Kurfürstentums und des Erzbistums stimmten geographisch nicht überein. Im Kurfürstentum war der Mainzer Erzbischof reichsunmittelbarer Fürst und damit weltlicher Herrscher, im Erzbistum geistlicher Oberhirte.
Datenquelle: Wikipedia.org
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