Das Amtsgericht Kirchenlamitz war ein von 1879 bis 1959 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der oberfränkischen Stadt Kirchenlamitz.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht zu Kirchenlamitz gebildet, dessen Sprengel identisch mit demjenigen des vorherigen Landgerichts Kirchenlamitz war und daher aus den Orten Dörflas, Dürnberg, Franken, Großwendern, Grün, Hebanz, Kirchenlamitz, Ludwigsfeld, Marktleuthen, Neudes, Niederlamitz, Oberröslau, Raumetengrün, Reicholdsgrün, Voitsumra und Weißenstadt zusammengesetzt war. Übergeordnete Instanz war das Landgericht Hof.
Datenquelle: Wikipedia.org
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