Der Ausdruck Amt Rosenberg im engeren Sinne bezeichnet eine Dienststelle für Kulturpolitik und Überwachungspolitik des NS-Chefideologen Alfred Rosenberg, die im Jahre 1934 im Zusammenhang mit seiner Ernennung zum Beauftragten des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP unter der Bezeichnung „Dienststelle Rosenberg“ in der Margaretenstraße 17 in Berlin-Tiergarten eingerichtet wurde. Aufgrund des langen Namens von Rosenbergs DBFU-Dienststelle wurde ab 1934 ebenso die Kurzbezeichnung „Reichsüberwachungsamt“ verwendet. In der Literatur finden sich ferner die Begriffe „Überwachungsamt Rosenberg“ und schlicht „Überwachungsamt“.
Seit der Nachkriegszeit wird der Begriff Amt Rosenberg auch als eine Sammelbezeichnung für verschiedene Dienststellen von Rosenberg verwendet, die er zwischen 1928 und 1945 in der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus unterhielt. Dazu werden neben dem „Außenpolitischen Amt der NSDAP“ der Kampfbund für deutsche Kultur und die später aus dem KfdK hervorgegangene NS-Kulturgemeinde gezählt; ferner die dem APA angegliederte Nordische Gesellschaft sowie die Hohe Schule und der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg . Nicht zum „Amt Rosenberg“ zählte der Historiker Reinhard Bollmus das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete , weil es sich hier um eine „staatliche Organisation“ gehandelt habe. In diesem Artikel geht es ausschließlich um Rosenbergs Dienststelle als DBFU.
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