Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande geeinigt hatten. Dieser Bund existierte von 1815 bis 1866 und hatte bereits bundesstaatliche Züge, da sich ein Recht des Deutschen Bundes entwickelte, das die Gliedstaaten band. Dennoch besaß der Deutsche Bund keine Staatsgewalt, sondern nur eine „völkerrechtsvertraglich vermittelte Vereinskompetenz“ . Laut Präambel der Bundesakte hatten sich die Fürsten zu einem „beständigen Bund“ vereint, diese sind allerdings als Repräsentanten ihrer Staaten anzusehen. Der Bund hatte als Aufgabe, die innere und äußere Sicherheit der Gliedstaaten zu gewährleisten. Damit war der Bundeszweck deutlich begrenzter als beim Heiligen Römischen Reich, das im Jahr 1806 aufgelöst worden war. Dieser deutsche Bund scheiterte schließlich an den unterschiedlichen Vorstellungen von Staat und Gesellschaft, vor allem aber am politischen Machtkampf zwischen Preußen und Österreich.
Während der Revolution von 1848/49 verlor der Bund seine Bedeutung und löste sich im Juli 1848 faktisch auf. Nach der Niederschlagung der Revolution kam es nach dem Zwischenspiel einer preußisch dominierten Erfurter Union und eines österreichisch dominierten Rumpfbundes erst Ende 1850 zur Wiederherstellung des Bundes in seiner Gesamtheit.
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