Das Patrimonialgericht Hof Kreiswald war ein Patrimonialgericht der Ulner von Dieburg. Seine örtliche Zuständigkeit umfasste ausschließlich den Bezirk des Gutshofs.
Im Hof Kreiswald galt das Pfälzische Landrecht als Partikularrecht. Darüber hinaus galt das Gemeine Recht, soweit das Pfälzische Landrecht für einen Sachverhalt spezielle Regelungen nicht enthielt. Dieses Sonderrecht behielt seine Geltung auch im gesamten 19. Jahrhundert während der Zugehörigkeit des Gebietes zum Großherzogtum Hessen und wurde erst zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.
Datenquelle: Wikipedia.org
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