Schwarze Wand

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Description

Als Schwarze Wand wurde im Stammlager des KZ Auschwitz in der Lagersprache ein Kugelfang „aus schwarzen Isolierplatten“ bezeichnet, der sich an der Steinmauer im Hof zwischen Block 10 und Block 11 befand. Die erste Exekution an der Schwarzen Wand fand am 11. November 1941 statt, als dort 151 Häftlinge durch Angehörige der Lager-SS erschossen wurden. Vor der Schwarzen Wand wurden tausende Todesurteile vollstreckt − insbesondere gegen polnische Zivilisten wegen besatzungsfeindlicher Tätigkeit, Widerstandskämpfer und KZ-Häftlinge. Die Todesurteile wurden teils auch von einem Tribunal des Kattowitzer Polizeistandgerichts im KZ Auschwitz ausgesprochen. Dieses Gericht trat ab Januar 1943 alle vier bis sechs Wochen für einen Sitzungstag zusammen und fällte oft über hundert Urteile; zumeist Todesurteile. Unter den Verurteilten befanden sich auch minderjährige und alte Menschen. Die Todesurteile wurden direkt nach ihrer Verkündung durch Genickschuss vor der Schwarzen Wand vollstreckt. Unter dem KZ-Kommandanten Arthur Liebehenschel wurde die Schwarze Wand im Dezember 1943 entfernt, die Hinrichtungen danach im Krematorium IV weitergeführt. Vor Aufstellung der Schwarzen Wand wurden die ersten Exekutionen in Kiesgruben nahe dem KZ Auschwitz ausgeführt. Insgesamt wurden im KZ Auschwitz etwa 20.000 Menschen durch Erschießen an der Schwarzen Wand hingerichtet. Die größte Exekution vor der Schwarzen Wand wurde am 28. Oktober 1942 durchgeführt, als etwa 200 Häftlinge zur „Vergeltung“ für polnische Widerstandsaktionen bei Lublin erschossen wurden.
Pery Broad, ehemaliger Mitarbeiter der Politischen Abteilung im KZ Auschwitz, geht in seinem nach Kriegsende verfassten Broad-Bericht detailliert auf die Hinrichtungen an der Schwarzen Wand ein. Laut Broad wurde den Todeskandidaten, bevor im KZ Auschwitz den Insassen Häftlingsnummern tätowiert wurden, zur Identifizierung im Krematorium kurz vor der Exekution mit Kopierstift die Kennnummer auf den Oberkörper gemalt. Bis Ende 1942 wurden den Todeskandidaten die Hände mit Draht gefesselt. Frauen wurden zuerst hingerichtet. Durch den Bunkerkapo wurden die Todeskandidaten nackt und barfüßig von Block 11 zur Schwarzen Wand gebracht, wo sie sich mit dem Gesicht zur Wand aufstellen mussten. Nach Broad wurden im Beisein des Leiters der Politischen Abteilung, Maximilian Grabner und des Schutzhaftlagerführers Hans Aumeier die Hinrichtungsopfer durch den Rapportführer Gerhard Palitzsch oder Arrestaufseher mit einem Kleinkalibergewehr kaum hörbar durch Genickschuss ermordet. Etwaige patriotische Rufe wurden durch Schläge unterbunden. Nach der Exekution stellte der Henker den Tod fest oder gab dem noch lebenden Opfer einen Fangschuss. Die Toten wurden durch Leichenträger zum anderen Ende des Hofes gebracht und dort aufgereiht. Die Blutlachen wurden mit Sand bedeckt. Die Toten wurden nach dem Ende der Exekutionen ins Krematorium gebracht. Broad beschreibt sehr anschaulich diesen grausamen Vorgang, insbesondere wenn es während der Hinrichtungen zur Ladehemmung kam und der Henker ein Lied pfiff. Er selbst verschwieg jedoch, dass auch Angehörige der Politischen Abteilung Exekutionen an der Schwarzen Wand ausführten. Durch die Fenster von Block 11 konnte man nicht auf den Hof sehen, da diese vergittert und zugemauert waren. Aus den Fenstern von Block 10 konnten Häftlinge unter Lebensgefahr durch die Ritzen der Bretterverschalung der Fenster zum Hof teils Hinrichtungen beobachten.

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