Das Amtsgericht Neuhaus an der Oste war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Neuhaus an der Oste.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.
Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet.
Es umfasste das Amt Neuhaus an der Oste.
Das Amtsgericht war dem Obergericht Stade untergeordnet. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es 1866 zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Datenquelle: Wikipedia.org
Urheberrechte: Creative Commons 3.0
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Adresse: Neuhaus (Oste), Deutschland
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