Als Generalstaaten wird das Parlament des Königreichs der Niederlande und das des Landes Niederlande bezeichnet. Es besteht aus zwei Kammern, die beide ihren Sitz im Binnenhof in Den Haag haben.
Ursprünglich waren die Generalstaaten, die „Allgemeinen Stände“, ein Gesandtenkongress, vergleichbar mit dem Reichstag im Heiligen Römischen Reich. Nachdem die Niederlande sich im 16. Jahrhundert vom Reich der Habsburger losgelöst hatten, kam den Generalstaaten die entscheidende politische Rolle zu. Nach der Franzosenzeit , in der es zu verschiedenen Staatsformen kam, entstand 1814/1815 das Königreich der Niederlande. Damals griff man den älteren Begriff „Generalstaaten“ für das moderne Zweikammernparlament auf.
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